A wie Datenschutz

Gegenstand dieser Datenschutzerklärung 

Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten (im Folgenden kurz ,,Daten“) ist uns ein großes und sehr wichtiges Anliegen. Nachfolgend möchten wir Sie daher ausführlich darüber informieren, welche Daten bei uns erhoben und wie diese von uns im Folgenden verarbeitet oder genutzt werden, ebenso wie, welche begleitenden Schutzmaßnahmen wir auch in technischer und organisatorischer Hinsicht getroffen haben. 

Verantwortliche Stelle

Verantwortlicher nach Art. 4 DSGVO und zugleich Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist 

Architektenkammer Berlin
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin

Vertreten durch die Präsidentin Theresa Keilhacker

Geschäftsführer: Torsten Förster

T 030 293307 0
F 030 293307-16
kammer/ at /ak-berlin.de

Architektenkammer Berlin ist verantwortlich nach § 55 des Rundfunk-Staatsvertrags. 

Erhebung und Verwendung Ihrer Daten

Alle personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen erheben, werden wir nur zu dem angegebenen Zweck erheben, verarbeiten und nutzen. Dabei beachten wir, dass dies nur im Rahmen der jeweils geltenden Rechtsvorschriften bzw. nur mit Ihrer Einwilligung geschieht.

Sie können gemäß Art. 21 DSGVO in den dort genannten Fällen Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten erheben. Bitte wenden Sie sich an kammer/ at /ak-berlin.de oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post.

Sie haben das Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz: 

Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Friedrichstraße 219
10969 Berlin
T 030 13889-0
T: 030 2155050
mailbox/ at /datenschutz-berlin.de 
https://www.datenschutz-berlin.de/


Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Frank Mathiak
Alte Jakobstraße 149
10969 Berlin
T 030 2933070
F 030 29 330716
mathiak/ at /ak-berlin.de 

Umfang und Art der Erhebung und Verwendung Ihrer Daten unterscheidet sich danach, ob Sie unseren Internetauftritt nur zum Abruf von Informationen besuchen oder von uns angebotene Leistungen in Anspruch nehmen:

a) Internetnutzung

Für die nur informatorische Nutzung unseres Internetauftritts ist es grundsätzlich nicht erforderlich, dass Sie personenbezogene Daten angeben.

Vielmehr erheben und verwenden wir in diesem Fall nur diejenigen Ihrer Daten, die uns Ihr Internetbrowser automatisch übermittelt, wie etwa: 

  • Datum und Uhrzeit des Abrufs einer unserer Internetseiten 
  • Ihren Browsertyp
  • die Browser-Einstellungen
  • das verwendete Betriebssystem
  • die von Ihnen zuletzt besuchte Seite
  • die übertragene Datenmenge und der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.) sowie
  • Ihre IP-Adresse.

Diese Daten erheben und verwenden wir bei einem informatorischen Besuch ausschließlich in nicht-personenbezogener Form. Dies erfolgt, um die Nutzung der von Ihnen abgerufenen Internetseiten überhaupt zu ermöglichen, zu statistischen Zwecken sowie zur Verbesserung unseres Internetangebots. Die IP-Adresse wird nach 14 Tagen gelöscht, eine personenbezogene Auswertung findet nicht statt. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen, die Daten werden zudem nach einer statistischen Auswertung gelöscht. Dies ist nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.10.2016 (Az.: C 582/14) auch in Anbetracht des Telemediengesetzes zulässig.

b) Nutzung von Angeboten bzw. Datenverwendung zur Aufgabenerfüllung

Soweit Sie von uns angebotene Leistungen in Anspruch nehmen wollen, ist es möglicherweise nötig, dass Sie dazu weitere Daten angeben. Es handelt sich um diejenigen Daten, die zur jeweiligen Abwicklung erforderlich sind. Weitere Angaben können Sie ggf. freiwillig tätigen; sie sind von uns entsprechend als optional markiert.

Ein Teil der Leistungen wird auch im Loginbereich der Homepage bereitgestellt.

Die Erhebung oder Verwendung Ihrer Daten erfolgt zu dem Zweck, die von Ihnen gewünschte notwendige Leistung zu erbringen.

Ihre Daten werden zu vorgenanntem Zweck ggf. an uns unterstützende Dienstleister wei-tergegeben, die wir selbstverständlich sorgfältig ausgewählt und zur Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet haben. Dabei kann es sich insbesondere um technische Dienstleister oder Versanddienstleister handeln.

Die Weitergabe Ihrer Daten an andere Dritte erfolgt ansonsten nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder wir Ihre explizite Einwilligung dafür erhalten haben.

Datenschutzrechtliche Einwilligung

Über die Abwicklung der von Ihnen gewünschten Leistungen hinaus möchten wir gerne – selbstverständlich nur, soweit Sie darin an gesonderter Stelle explizit einwilligen – einen auf Ihre Interessen ausgerichteten Internetauftritt bieten sowie Ihnen gelegentlich per Post oder E-Mail für Sie auf Basis Ihrer Daten interessante Neuigkeiten und Hinweise über uns zukommen lassen.

Für die Veröffentlichung von Bildmaterial, das Ihrem Urheberrecht unterliegt oder auf dem Sie abgebildet sind, benötigen wir unter Umständen ebenfalls Ihre Einwilligung.

Ihre Einwilligung können Sie gesondert abgeben. Sie können sie im Anschluss jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Die Einwilligung in Bezug auf Cookies bzw. Werbetracker richtet sich nach untenstehendem Absatz „Einsatz von Cookies“ dieser Erklärung.

Newsletter

Im Rahmen der Versendung des Newsletters werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies für den Versand erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person. Mit Ihrer Anmeldung für den Newsletter willigen Sie in die Speicherung der von Ihnen eingetragenen Daten ein und erklären ausdrücklich, dass Sie mit dem Empfang der Informationen einverstanden sind. Ihre Daten werden ausschließlich für den Versand des Newsletters genutzt. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten überlassen.

Für den Newsletterversand verwenden wir in der Regel das sog. Double Opt-In-Verfahren, d.h. wir werden Ihnen erst dann den Newsletter zusenden, wenn Sie zuvor Ihre Anmeldung über eine Ihnen zu diesem Zweck zugesandte Bestätigungs-E-Mail per darin enthaltenem Link bestätigen. Damit möchten wir sicherstellen, dass nur Sie selbst sich als Inhaber der angegebenen E-Mail-Adresse zum Newsletter anmelden können. Ihre diesbezügliche Bestätigung muss zeitnah nach Erhalt der Bestätigungs-E-Mail erfolgen, da andernfalls Ihre Newsletter-Anmeldung automatisch aus unserer Datenbank gelöscht wird.

Sie können einen von Ihnen bei uns abonnierten Newsletter jederzeit abbestellen, entweder über das Abmeldeformular auf unserer Webseite oder über den Link am Ende des Newsletters. Mit der Abmeldung des Newsletters werden Ihre Daten gelöscht.

Einsatz von Cookies

Für unseren Internetauftritt nutzen wir die Technik der Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die im Rahmen Ihres Besuchs unserer Internetseiten von unserem Webserver an Ihren Browser gesandt und von diesem auf Ihrem Rechner für einen späteren Abruf vorgehalten werden. Wir verwenden ebenfalls sogenannte Web Beacons (unsichtbare Grafiken). Durch diese Web Beacons können Informationen wie der Besuch auf unseren Webseiten ausgewertet werden. Die durch Cookies und Web Beacons erzeugten Informationen über die Benutzung dieser Website (einschließlich der IP-Adresse der Nutzer) und Auslieferung von Werbung können auch an Server von Google LLC in der Europäischen Union und den USA übertragen und dort gespeichert werden. Die weitergegebenen Daten können nicht mit anderen von Ihnen gespeicherten Daten zusammengeführt werden.

Ob Cookies gesetzt und abgerufen werden können, können Sie durch die Einstellungen in Ihrem Browser selbst bestimmen. Sie können in Ihrem Browser etwa das Speichern von Cookies gänzlich deaktivieren, es auf bestimmte Webseiten beschränken oder Ihren Browser so konfigurieren, dass er Sie automatisch benachrichtigt, sobald ein Cookie gesetzt werden soll und Sie um Rückmeldung dazu bittet. Für den vollen Funktionsumfang unseres Internetauftritts ist es allerdings aus technischen Gründen erforderlich, die genannten Session Cookies zuzulassen.

Ab dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung am 25.05.2018 werden wir vor der Nutzung von Cookies Ihre explizite Zustimmung für die Nutzung von Cookies vor deren Verwendung einholen.

Verwendete Cookies 

Notwendig

Cookie Consent Tool: Dies dient zur Speicherung Ihrer Zustimmung zu den Cookie-Einstellungen
Verwendete Cookies: dp_cookieconsent_status

Statsitiken

Matomo: Wir nutzen auf unserer Internetseite das Open-Source-Software-Tool Matomo.
Verwendete Cookies: _pk_id.*, _pk_ses.*, MATOMO_SESSID, piwik_ignore

 

Einsatz von Statistiktools

Zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe wird Matomo (ehemals Piwik), eine Open-Source-Software benutzt. Matomo verwendet Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Internetseite durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert.

Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browsersoftware verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall ggf. nicht sämtliche Funktionen dieser Webseite vollumfänglich werden nutzen können. Bitte beachten Sie auch den Absatz „Matomo“ weiter unten.

Die IP-Adresse wird sofort nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert.

Verwendung von Google Maps

Diese Webseite verwendet das Produkt Google Maps von Google Inc. Durch Nutzung dieser Webseite erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie Nutzung der automatisiert erhobenen Daten durch Google Inc, deren Vertreter sowie Dritter einverstanden.

Die Nutzungsbedingungen von Google Maps finden sie unter Nutzungsbedingungen von Google Maps. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google können Sie den Datenschutzhinweisen von Googleentnehmen. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre persönlichen Datenschutz-Einstellungen verändern.

Verwendung von Vimeo

Für die Einbindung von Videos nutzen wir den Anbieter Vimeo, betrieben von Vimeo, LLC mit Hauptsitz in 555 West 18th Street, New York, New York 10011. Wenn Sie die mit einem solchen Vimeo-Plugin versehenen Internetseiten unserer Internetpräsenz aufrufen, wird eine Verbindung zu den Vimeo-Servern hergestellt und dabei das Plugin dargestellt. Hier-durch wird an den Vimeo-Server übermittelt, welche unserer Internetseiten Sie besucht haben. Sind Sie dabei als Mitglied bei Vimeo eingeloggt, ordnet Vimeo diese Information Ihrem persönlichen Benutzerkonto zu. Sie können diese Zuordnung verhindern, indem Sie sich vor der Nutzung unserer Internetseite aus ihrem Vimeo-Benutzerkonto abmelden und die entsprechenden Cookies von Vimeo löschen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Hinweise zum Datenschutz durch Vimeo finden Sie unter vimeo.com/privacy.

Widerrufs- und Widerspruchsrecht

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie eine uns ggf. erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Soweit gesetzliche Anforderungen zur Erhebung von Daten bestehen (z.B. Architektenliste), besteht kein Widerrufsrecht.

Datensicherheit

Wir setzen zudem technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um anfal-lende oder erhobene personenbezogene Daten zu schützen, insb. gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulation, Verlust, Zerstörung oder gegen den Angriff unberechtigter Personen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

Wir stellen Ihnen diverse Online-Formulare und Dienste bereit, mit denen Sie personenbezogene Daten an uns senden können. Diese Formulare sind gegen Einsichtnahme Dritter durch die Verwendung von TLS-Verschlüsselung geschützt. Die Daten, die Sie eingeben oder als Datei an uns übermitteln, können von uns gespeichert und nach Vereinbarung verarbeitet werden. Sofern die Nutzung und Verarbeitung der Einwilligung des Nutzers oder von Dritten bedarf, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. In diesem kann jedoch evtl. die Vertragserfüllung durch uns beeinträchtigt werden.

Je nach Service können Sie zu verschiedenen Eingaben zur Identifizierung bzw. Verhinde-rung von Missbrauch aufgefordert werden:

Zur Identifizierung bei der Anlieferung von Daten kann die Eingabe einer benutzerdefinierten Kennung oder anderweitigen geeigneten Authentifikation verlangt werden. Die Daten werden über SFTP oder HTTPS gegen Kenntnisnahme Dritter geschützt, sofern der Nutzer die von uns empfohlenen Wege der Datenübermittlung nutzt. 

Löschfristen

Wir speichern personenbezogene Daten jeweils nur so lange, bis der Zweck der Datenspeicherung entfällt, so lange keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder Verjährungsfristen von möglicherweise der Rechtsverfolgung dienlichen Daten der Löschung entgegenstehen (in diesem Fall wird die Verarbeitung der Daten nach Art. 18 DSGVO eingeschränkt).

Betroffenenrechte

Nach den anwendbaren Gesetzen haben Sie verschiedene Rechte bezüglich ihrer perso-nenbezogenen Daten. Möchten Sie diese Rechte geltend machen, so richten Sie Ihre Anfrage bitte per E-Mail oder per Post unter eindeutiger Identifizierung Ihrer Person an die oben genannte Adresse des Verantwortlichen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über Ihre Rechte.

a) Recht auf Bestätigung uns Auskunft
Sie haben jederzeit das Recht, von uns eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie das Recht, von uns eine unentgeltliche Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten personenbezogenen Daten nebst einer Kopie dieser Daten zu erlangen.

Des Weiteren besteht ein Recht auf folgende Informationen:

1. die Verarbeitungszwecke;
2. die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden;
3. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen;
4. falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer;
5. das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden perso-nenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
6. das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
7. wenn die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen erhoben werden, alle verfügba-ren Informationen über die Herkunft der Daten;
8. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für Sie.

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisati-on übermittelt, so haben Sie das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

b) Recht auf Berichtigung
Sie haben das Recht, von uns unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

c) Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, und wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

1. Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonsti-ge Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
2. Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. A DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
3. Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
4. Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
5. Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem wir unterliegen.
6. Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

1. zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
2. zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
3. aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
4. für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
5. zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Haben wir die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und sind wir gemäß Art. 17 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so treffen wir unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

1. die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu über-prüfen,
2. die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnten und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt;
3. wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigten, oder
4. Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unseres Unternehmens gegen-über den Ihren überwiegen.

Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

e) Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die uns bereitge-stellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern

1. die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
2. die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Absatz 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

f) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Werden personenbezogene Daten von uns verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

g) Automatisierte Entscheidungen einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.

h) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Sie haben das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.

i) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie haben das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.

j) Recht auf Unterrichtung

Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.

Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unter-richtet zu werden.

A wie Inhalt Architektenkammer Berlin

WAHLBEKANNTMACHUNG ZUR WAHL DER 12. VERTRETERVERSAMMLUNG

Der Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin hat am 9. Oktober 2024 folgende Wahlbekanntmachung beschlossen:

Die Wahl

zur 12. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin findet statt in der Zeit von Dienstag, 25. März 2025, 0 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 30. April 2025, 15 Uhr

Der Wahlvorstand ruft alle Mitglieder der Architektenkammer Berlin auf, in der Zeit von Montag, 6. Januar 2025 bis Donnerstag, 30. Januar 2025, 16 Uhr gemäß § 2 Absatz 6 der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin Wahlvorschläge schriftlich beim Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149 in 10969 Berlin-Kreuzberg, einzureichen.
Die Geschäftsstelle stellt auf Anforderung ein Muster zur Verfügung.

Das Wählerverzeichnis sowie die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin vom 5. April 1995 in der Fassung vom 19. September 2024 liegen in der Zeit von Dienstag, 21. Januar 2025 bis Dienstag, 25. Februar 2025, 15 Uhr zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin montags bis donnerstags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr aus.

Die Wahlvorschläge werden in der Zeit von Montag, 17. März 2025, 10 Uhr bis Mittwoch, 30. April 2025, 15 Uhr, in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin zur Einsicht ausgelegt und über eine oder mehrere Webseiten der Architektenkammer Berlin veröffentlicht.

Die Versendung des Wahlschreibens für die Wahl erfolgt im Zeitraum 21. bis 24. März 2025.
Der letzte Zeitpunkt der Stimmabgabe ist Mittwoch, 30. April 2025 bis 15 Uhr.
Geschäftszeiten der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin während der Wahlzeit sind montags bis don-nerstags 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr.

Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis am Montag, 5. Mai 2025 ab 10 Uhr in der Geschäftsstelle in einer für Mitglieder der Architektenkammer Berlin öffentlichen Sitzung fest.

 

Berlin, 9. Oktober 2024
Der Wahlvorstand

„Wir gestalten selbst!“

Wie alle vier Jahre wird gewählt – zunächst die Vertreterversammlung – im Frühjahr 2025 ist es wieder soweit.

Die Architektenkammer Berlin ist voller Engagement! Wird irgendwo bei den vielen Branchentreffs, die Berlin zu bieten hat, diskutiert, wie herausfordernd die Berufsausübung ist, wird schnell auch das Engagement der Architektenkammer Berlin erwähnt. Es geht darum, wie es mit der Wertschätzung der eigenen Leistungen – oder auch auskömmlichen Honoraren – aussieht, wie mit dem Vertragsbedingungen, dem Wettbewerbswesen, der Vergabe öffentlicher Aufträge oder auch nur darum, wie der Beruf in der Stadtgesellschaft präsent ist. All das sind berufspolitische Themen, die in der Vertreterversammlung diskutiert werden. Grundlage ist die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern durch alle Mitglieder.

In der Architektenkammer Berlin sind im Augenblick 115 Berufsangehörige ehrenamtlich aktiv – in 16 verschiedenen Gremien. Es gibt sechs Ausschüsse, sieben Arbeitskreise und eine Strategiegruppe, die Vertreterversammlung mit 41 Aktiven und den siebenköpfigen Vorstand. Dazu kommen einige Beiräte auf Berliner Ebene, teils auch mit externen Expertinnen und Experten besetzt, die sich um Themen wie den Tag der Architektur, das Jahrbuch und das Deutsche Architektenblatt kümmern sowie jährlich neu berufene Auswahlgremien für die da!-Ausstellung. 23 Aktive kümmern sich im Schlichtungsausschuss darum, Auseinandersetzungen bei der Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Berlin kostengünstig, zügig, unparteiisch und in einem unkomplizierten Verfahren zu regeln und beizulegen. Um die Eintragung der vielen neuen Mitglieder kümmern sich aktuell 31 Mitglieder des Eintragungsausschusses. 28 Personen bringen sich darüber hinaus in Gremien der Bundesarchitektenkammer ein, auch dort in unterschiedlichen Rollen zu komplexen und schwierigen, stets jedoch berufspolitisch immanent wichtigen Themen. 28 Engagierte konnten darüber hinaus für das Berufsgericht und das Landesgericht gefunden werden. All das wird von 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle begleitet, unterstützt, organisiert und in das komplette berufspolitische und kommunikative Repertoire übersetzt, welches für eine Selbstverwaltungskörperschaft zur Verfügung steht. All diese Menschen eint, dass sie etwas bewegen wollen. Sie wollen Veränderungen, Verbesserungen, Entwicklungen und glauben an eine Zukunft. Nicht für sich persönlich, sondern für den Berufsstand – in Berlin sind das zurzeit genau 10.444 Berufsangehörige aller vier Fachrichtungen: Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Architektur.

 

Selbstverwaltung bedeutet Selbstverantwortung

Zurück zu: Wer eigentlich genau muss sich kümmern? Jeder und jede! Es beginnt mit einer Wahl, bei der sich Menschen zur Wahl stellen und bei der jeder (!), jede (!) wählen darf. Es ist eines der Privilegien im Rahmen der Selbstverwaltung des Berufsstands und der Mitbestimmung aller Mitglieder, dass alle vier Jahre die Wahlen zur Vertreterversammlung möglich sind. Entsprechend der hohen Verantwortung, die Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur für eine offene und freie Gesellschaft haben, hat der Gesetzgeber einen strengen Rechtsrahmen für die Berufsausübung verfügt. Dies gilt gleichermaßen für alle Angehörigen eines freien Berufs. Zugleich ist aber auch die Möglichkeit eröffnet, dass die Berufsangehörigen ihre Belange selbst in die Hand nehmen können. Basis dafür sind demokratisch durchgeführte Wahlen.

Mitglieder der Architektenkammer bestimmen per Wahl über die Zusammensetzung ihrer Kammerorgane – im Frühjahr 2025 zunächst über die Vertreterversammlung und im Anschluss über den Vorstand sowie die Ausschüsse und Arbeitskreise. Aus der Berufspraxis heraus dürfen die Mitglieder der Kammer selbst bestimmen, wie der Berufsstand organisiert wird, die Titelüberwachung geregelt ist und welche Interessen gegenüber der Gesellschaft und der Politik wie vertreten werden. Eine neu gewählte Vertreterversammlung stellt die Schwerpunkte für die Berufspolitik auf den Prüfstand, fokussiert neu und legt die Leitlinien für die Kammerarbeit für weitere vier Jahre fest. Jedes Kammermitglied kann also auch durch die Teilnahme an den Wahlen aktiv die Arbeit der Kammer mitgestalten.

 

Selbstverantwortung heißt jetzt: Wahlvorschläge machen und kandidieren!

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer begründet einerseits das Wahlrecht, eröffnet aber auch die Möglichkeit, selbst berufspolitisch aktiv zu werden und dafür eine Kandidatur für die Vertreterversammlung anzustreben. Die Wahlordnung der Architektenkammer Berlin sieht „Wahlvorschläge“ mit Kandidatinnen und Kandidaten vor, die durch Berufsverbände, Initiativen oder Gruppierungen eingebracht werden können. Das ist die sogenannte „Listenwahl“, die letztlich bereits eine demokratische Meinungsbildung einer Gruppe von Mitgliedern voraussetzt, sich über Ziele zu verständigen. Und um die besten Ideen für die weitere Entwicklung des Berufsstands geht es bei dieser Wahl. Offiziell beginnt diese im Dezember 2024 mit der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung im DAB, in der entsprechende Termine und Fristen festgelegt werden. Wahlvorschläge können vom 6. bis 30. Januar 2025 beim Wahlvorstand eingereicht werden. Die Wahl findet vom 25. März bis 30. April 2025 statt. Gruppierungen oder Initiativen, die sich aktiv an der Wahl beteiligen möchten, können ihre Programme und berufspolitischen Ziele für die Wahl zur 12. Vertreterversammlung im Frühjahr 2025 in der Märzausgabe der Berliner Regionalseiten des Deutschen Architektenblattes vorstellen.

Auch zu lesen im Deutschen Architektenblatt, November 2024, Ausgabe Ost, Regionalteil Berlin.

Kammerwahlen 2025: Wahl zur neuen Vertreterversammlung

Wer kann kandidieren? Und was genau muss man beachten?

Im Jahr 2025 steht die Wahl der 12. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin an. Vom 25. März bis zum 30. April 2025 werden die Mitglieder ihre Stimme erstmals ausschließlich online abgeben können. Im Gespräch erläutert Torsten Förster, Geschäftsführer der Architektenkammer Berlin, die Bedeutung der Vertreterversammlung und den Ablauf der Wahlen, zunächst mit dem Fokus auf die Aufstellung von Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten. Die Vertreterversammlung wird den Vorstand wählen und die berufspolitische Ausrichtung für die nächsten vier Jahre festlegen.

Nachdem die Wahl 2021 sowohl per Brief als auch online möglich war, findet die Wahl zur Vertreterversammlung im kommenden Jahr erstmals ausschließlich online statt. Welche Überlegungen haben zu dieser Entscheidung geführt?
Über die erforderliche Änderung der Wahlordnung hat die Vertreterversammlung entschieden. Und dort fand auch die entsprechende Diskussion statt. Am Anfang stand eine Auswertung der Erfahrungen der letzten Wahl – das ist ja bei jedem Thema ein sinnvoller Einstieg. Dabei wurden Ziele für die kommende Wahl festgelegt. Es ging vor allem darum, eine klarere Kommunikation zu ermöglichen und den Prozess einfacher und transparenter zu gestalten. Das hatte zum Beispiel mit zeitlichen Lücken zwischen Wahlbriefen und Beginn der Online-Wahl zu tun, die zukünftig vermieden werden können. Die parallele Brief- und Online-Wahl hatte 2021 auch zu schwieriger verständlichen Begriffen und Unterlagen geführt. Es ging also vor allem um Vereinfachung und besseres Verständnis. Natürlich spielte irgendwann auch der Gedanke eine Rolle, die Wahl selbst nachhaltiger und mit weniger Verbrauch von Papierressourcen zu gestalten. Der äußerst geringe Anteil an abgegebenen Briefwahlstimmen beim letzten Mal hatte doch zu einigen nicht benötigten Papierstapeln geführt.

Wie wollen Sie die Mitglieder, die weniger internetaffin sind, einbeziehen?
Die Wahlmöglichkeit muss für alle gleichermaßen bestehen! Dieser demokratische Grundsatz hat eine große Rolle in der Diskussion gespielt. Im Ergebnis wird während des gesamten Wahlzeitraums in den Geschäftsräumen der Architektenkammer Berlin eine Art „Wahlkabine“ eingerichtet, um an einem bereitstehenden Computer die Wahl vor Ort durchzuführen. Das wird verbunden mit einer technischen Beratung und Unterstützung zum Wahlprozess. Vor allem wird ein funktionierendes Online-System sichergestellt für Personen, die da möglicherweise auf den eigenen Geräten nicht ganz aktuell sind. Die geheime Stimmabgabe ist natürlich sichergestellt.

Erhofft man sich durch das Online-Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung?
Ja, auf jeden Fall. Das ist aber auch kein neues Thema. Eine höhere Wahlbeteiligung stärkt letztlich alle Mitglieder – in der berufspolitischen Glaubwürdigkeit, in stärker legitimierten Entscheidungen für die Richtung, die die Kammerarbeit einschlägt und natürlich auch für das Solidaritätsgefühl des Berufsstandes. Allerdings darf man die technische Durchführung der Wahl auch nicht überschätzen. Es kommt doch vor allem auf die Inhalte an, die Kandidatinnen und Kandidaten vermitteln. Und vielleicht auch auf die Arbeit, die in den letzten Jahren geleistet wurde. Eine Wahl ist ja auch ein Feedback der Mitglieder. Damit verbinden sich auch mehrere wichtige Kommunikationsaufgaben – für diejenigen, die kandidieren, aber auch für die Architektenkammer. Beispielsweise konnten bereits 2017 die Mitglieder online auf die Profile der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Programme zugreifen. Das wird es wieder geben. Die direkte Verbindung von Online-Wahlinformationen zur Online-Stimmabgabe werden wir 2025 aber nochmals stärken und besser kommunizieren. An den erforderlichen technischen Lösungen dafür arbeiten wir zurzeit.

Wie erhalten die Wahlberechtigten ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl?
Jeder und jede Wahlberechtigte bekommt per Post einen Brief mit Zugangsdaten zur Online-Wahl. Das Online-Wahlsystem selbst ist ein besonders geschützter Bereich, der eine geheime und sichere Stimmabgabe gewährleistet. Ein komplexes Verschlüsselungssystem stellt sicher, dass nur wahlberechtigte Mitglieder teilnehmen und nicht mehrfach abstimmen. Ein zertifizierter Dienstleister sorgt für die technische und datenschutzrechtliche Sicherheit.

Wer kann als Kandidat oder Kandidatin antreten und wie kommt man auf die erforderlichen Listen?
Jedes Mitglied hat das Recht, zu kandidieren. Um als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt zu werden, muss man jedoch einen sogenannten Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlordnung sieht eine „Listenwahl“ vor. Für die Aufnahme auf einen Wahlvorschlag sind zehn Unterschriften von unterstützenden Kammermitgliedern erforderlich. Das ist eigentlich keine große Hürde. In Berlin engagieren sich häufig Verbände und Berufsorganisationen für die Kammerwahlen, aber auch unabhängige Gruppen, Netzwerke oder Initiativen können solche Wahlvorschläge bilden und damit ihre Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen schicken.

Gibt es darüber hinaus Formalitäten, die ein Wahlvorschlag erfüllen muss?
Ja, Fristen müssen eingehalten und korrekte Angaben gemacht werden. Wahlvorschläge enthalten häufig mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten und sind nach Fachrichtung und Beschäftigungsart geordnet. Da ist ein wenig Sorgfalt nötig, wir beraten dazu aber auch gern und beantworten alle Fragen, falls etwas nicht klar sein sollte. Auf jeden Fall müssen die vier Fachrichtungen – Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur – und die beiden Statusgruppen: freiberuflich und angestellt bzw. beamtet klar getrennt sein. Das hat mit dem späteren Auszählungsmodus zu tun, der die demokratische Teilhabe durch Proporzregelungen für die einzelnen Statusgruppen und Fachrichtungen sicherstellt.

Es gibt etwa 10.000 Kammermitglieder in Berlin. Wie viele Kandidierende gibt es in der Regel?
Bei solchen Wahlprozessen sollte man nicht von „Regel“ sprechen. Es geht um Engagement und Initiative, da gibt es immer eine große Dynamik. Aber bei der letzten Wahl 2021 standen 26 Wahlvorschläge mit über 100 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.

Die letzten Jahre waren von gesellschaftlichen Themen wie Solidarität, Klimawandel und Gleichberechtigung geprägt. Sollte die Kammer diese Themen stärker in ihre Arbeit integrieren?
Dafür gibt es Wahlen. Die Mitglieder können für die Kandidatinnen und Kandidaten stimmen, die ihre Werte und Überzeugungen am besten repräsentieren und so die inhaltliche Ausrichtung der Kammer mitbestimmen. Die Vertreterversammlung reflektiert in ihrer Arbeit natürlich genau solche Themen: Was bedeutet ein geändertes gesellschaftliches und auch wirtschaftliches Umfeld für den Berufsstand? Was hat das mit der Stadtentwicklung in Berlin zu tun? Welche Leistungen sollte die Kammer für die Mitglieder entwickeln und stärken? Sind unsere eigenen Prozesse effizient und transparent? Kammerwahlen sind genau dafür da, diese Diskussionen zu ermöglichen.  

In anderen Architektenkammern können auch angehende, noch nicht eingetragene Architektinnen und Architekten kandidieren. Gibt es Überlegungen, das Wahlrecht auch für den Nachwuchs zu öffnen?
Unsere kammerinterne Diskussion dazu ist schon weiter. Ja, auch in Berlin wird wie in anderen Bundesländern eine Juniormitgliedschaft angestrebt, die dann auch mit entsprechenden Wahlrechten in Verbindung steht. Für eine Einführung ist jedoch eine Änderung des Architekten- und Baukammergesetzes nötig. Dazu sind wir seit langem im Gespräch mit unserer Aufsichtsbehörde und auf der Fachebene auch schon sehr weit. Nur für die Wahl 2025 ist eine Umsetzung leider nicht realistisch, der parlamentarische Prozess im Abgeordnetenhaus Berlin steht noch aus. Die Frage des Engagements ist jedoch nicht altersgebunden – viele junge Mitglieder prägen die Kammer bereits jetzt aktiv. Der Nachwuchs ist also auch ohne diese Option herzlich willkommen.

Auch zu lesen im Deutschen Architektenblatt, Dezember 2024, Ausgabe Ost, Regionalteil Berlin.