Gestalten Sie die Zukunft der Architektenkammer Berlin – wählen Sie Ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Jetzt Wahlvorschläge einreichen

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden

Einreichung Wahlvorschläge

06.01.2025 – 30.01.2025

Wahlzeitraum

25.03.2025 – 30.04.2025

WAHLFESTSTELLUNG

05.05.2025

„Wir gestalten selbst!“

Wie alle vier Jahre wird gewählt – zunächst die Vertreterversammlung – im Frühjahr 2025 ist es wieder soweit.

„Jedes Mitglied hat das Recht, zu kandidieren.“

Im Gespräch erläutert Torsten Förster, Geschäftsführer der Architektenkammer Berlin, die Bedeutung der Vertreterversammlung und den Ablauf der Wahlen.

WAHLBEKANNTMACHUNG ZUR WAHL DER 12. VERTRETERVERSAMMLUNG

Der Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin hat am 9. Oktober 2024 folgende Wahlbekanntmachung beschlossen:

BERUFUNG DES WAHLAUSSCHUSSES

Der Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin hat in seiner 6. Sitzung am 6. November 2024 den Wahlausschuss für die Wahl zur 12. Vertreterversammlung gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4. und 5. sowie § 2 Abs. 2 der Wahlordnung für die Vertreterversammlung bestellt.

Vorsitz

Jutta Kalepky (Architektin, freischaffend)

Vertreter

Klaus Meier-Hartmann (Architekt, freischaffend)

Beisitzer/innen

Max Reinhart von Heckel (Architekt, freischaffend)

Klaus Wiechers (Architekt, freischaffend)

Rainer Bohne (Stadtplaner, angestellt)

Bettina Longardt (Landschaftsarchitektin, freischaffend)

Ruth Lorenz (Innenarchitektin, freischaffend)

Vertreter/innen

Gerhard Ihrig (Architekt, beamtet)

Bernd Tibes (Architekt, freischaffend)

Ellen Daßer (Stadtplanerin, angestellt)

Stefan Buddatsch (Landschaftsarchitekt, freischaffend)

Christel A. Ehmann (Innenarchitektin, freischaffend)

„Wir gestalten selbst!“

Wie alle vier Jahre wird gewählt – zunächst die Vertreterversammlung – im Frühjahr 2025 ist es wieder soweit.

Die Architektenkammer Berlin ist voller Engagement! Wird irgendwo bei den vielen Branchentreffs, die Berlin zu bieten hat, diskutiert, wie herausfordernd die Berufsausübung ist, wird schnell auch das Engagement der Architektenkammer Berlin erwähnt. Es geht darum, wie es mit der Wertschätzung der eigenen Leistungen – oder auch auskömmlichen Honoraren – aussieht, wie mit dem Vertragsbedingungen, dem Wettbewerbswesen, der Vergabe öffentlicher Aufträge oder auch nur darum, wie der Beruf in der Stadtgesellschaft präsent ist. All das sind berufspolitische Themen, die in der Vertreterversammlung diskutiert werden. Grundlage ist die Wahl von Vertreterinnen und Vertretern durch alle Mitglieder.

In der Architektenkammer Berlin sind im Augenblick 115 Berufsangehörige ehrenamtlich aktiv – in 16 verschiedenen Gremien. Es gibt sechs Ausschüsse, sieben Arbeitskreise und eine Strategiegruppe, die Vertreterversammlung mit 41 Aktiven und den siebenköpfigen Vorstand. Dazu kommen einige Beiräte auf Berliner Ebene, teils auch mit externen Expertinnen und Experten besetzt, die sich um Themen wie den Tag der Architektur, das Jahrbuch und das Deutsche Architektenblatt kümmern sowie jährlich neu berufene Auswahlgremien für die da!-Ausstellung. 23 Aktive kümmern sich im Schlichtungsausschuss darum, Auseinandersetzungen bei der Berufsausübung zwischen Mitgliedern der Architektenkammer Berlin kostengünstig, zügig, unparteiisch und in einem unkomplizierten Verfahren zu regeln und beizulegen. Um die Eintragung der vielen neuen Mitglieder kümmern sich aktuell 31 Mitglieder des Eintragungsausschusses. 28 Personen bringen sich darüber hinaus in Gremien der Bundesarchitektenkammer ein, auch dort in unterschiedlichen Rollen zu komplexen und schwierigen, stets jedoch berufspolitisch immanent wichtigen Themen. 28 Engagierte konnten darüber hinaus für das Berufsgericht und das Landesgericht gefunden werden. All das wird von 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstelle begleitet, unterstützt, organisiert und in das komplette berufspolitische und kommunikative Repertoire übersetzt, welches für eine Selbstverwaltungskörperschaft zur Verfügung steht. All diese Menschen eint, dass sie etwas bewegen wollen. Sie wollen Veränderungen, Verbesserungen, Entwicklungen und glauben an eine Zukunft. Nicht für sich persönlich, sondern für den Berufsstand – in Berlin sind das zurzeit genau 10.444 Berufsangehörige aller vier Fachrichtungen: Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur, Stadtplanung und Architektur.

 

Selbstverwaltung bedeutet Selbstverantwortung

Zurück zu: Wer eigentlich genau muss sich kümmern? Jeder und jede! Es beginnt mit einer Wahl, bei der sich Menschen zur Wahl stellen und bei der jeder (!), jede (!) wählen darf. Es ist eines der Privilegien im Rahmen der Selbstverwaltung des Berufsstands und der Mitbestimmung aller Mitglieder, dass alle vier Jahre die Wahlen zur Vertreterversammlung möglich sind. Entsprechend der hohen Verantwortung, die Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur für eine offene und freie Gesellschaft haben, hat der Gesetzgeber einen strengen Rechtsrahmen für die Berufsausübung verfügt. Dies gilt gleichermaßen für alle Angehörigen eines freien Berufs. Zugleich ist aber auch die Möglichkeit eröffnet, dass die Berufsangehörigen ihre Belange selbst in die Hand nehmen können. Basis dafür sind demokratisch durchgeführte Wahlen.

Mitglieder der Architektenkammer bestimmen per Wahl über die Zusammensetzung ihrer Kammerorgane – im Frühjahr 2025 zunächst über die Vertreterversammlung und im Anschluss über den Vorstand sowie die Ausschüsse und Arbeitskreise. Aus der Berufspraxis heraus dürfen die Mitglieder der Kammer selbst bestimmen, wie der Berufsstand organisiert wird, die Titelüberwachung geregelt ist und welche Interessen gegenüber der Gesellschaft und der Politik wie vertreten werden. Eine neu gewählte Vertreterversammlung stellt die Schwerpunkte für die Berufspolitik auf den Prüfstand, fokussiert neu und legt die Leitlinien für die Kammerarbeit für weitere vier Jahre fest. Jedes Kammermitglied kann also auch durch die Teilnahme an den Wahlen aktiv die Arbeit der Kammer mitgestalten.

 

Selbstverantwortung heißt jetzt: Wahlvorschläge machen und kandidieren!

Die Mitgliedschaft in der Architektenkammer begründet einerseits das Wahlrecht, eröffnet aber auch die Möglichkeit, selbst berufspolitisch aktiv zu werden und dafür eine Kandidatur für die Vertreterversammlung anzustreben. Die Wahlordnung der Architektenkammer Berlin sieht „Wahlvorschläge“ mit Kandidatinnen und Kandidaten vor, die durch Berufsverbände, Initiativen oder Gruppierungen eingebracht werden können. Das ist die sogenannte „Listenwahl“, die letztlich bereits eine demokratische Meinungsbildung einer Gruppe von Mitgliedern voraussetzt, sich über Ziele zu verständigen. Und um die besten Ideen für die weitere Entwicklung des Berufsstands geht es bei dieser Wahl. Offiziell beginnt diese im Dezember 2024 mit der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung im DAB, in der entsprechende Termine und Fristen festgelegt werden. Wahlvorschläge können vom 6. bis 30. Januar 2025 beim Wahlvorstand eingereicht werden. Die Wahl findet vom 25. März bis 30. April 2025 statt. Gruppierungen oder Initiativen, die sich aktiv an der Wahl beteiligen möchten, können ihre Programme und berufspolitischen Ziele für die Wahl zur 12. Vertreterversammlung im Frühjahr 2025 in der Märzausgabe der Berliner Regionalseiten des Deutschen Architektenblattes vorstellen.

Auch zu lesen im Deutschen Architektenblatt, November 2024, Ausgabe Ost, Regionalteil Berlin.

Kammerwahlen 2025: Wahl zur neuen Vertreterversammlung

Wer kann kandidieren? Und was genau muss man beachten?

Im Jahr 2025 steht die Wahl der 12. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin an. Vom 25. März bis zum 30. April 2025 werden die Mitglieder ihre Stimme erstmals ausschließlich online abgeben können. Im Gespräch erläutert Torsten Förster, Geschäftsführer der Architektenkammer Berlin, die Bedeutung der Vertreterversammlung und den Ablauf der Wahlen, zunächst mit dem Fokus auf die Aufstellung von Listen mit Kandidatinnen und Kandidaten. Die Vertreterversammlung wird den Vorstand wählen und die berufspolitische Ausrichtung für die nächsten vier Jahre festlegen.

Nachdem die Wahl 2021 sowohl per Brief als auch online möglich war, findet die Wahl zur Vertreterversammlung im kommenden Jahr erstmals ausschließlich online statt. Welche Überlegungen haben zu dieser Entscheidung geführt?
Über die erforderliche Änderung der Wahlordnung hat die Vertreterversammlung entschieden. Und dort fand auch die entsprechende Diskussion statt. Am Anfang stand eine Auswertung der Erfahrungen der letzten Wahl – das ist ja bei jedem Thema ein sinnvoller Einstieg. Dabei wurden Ziele für die kommende Wahl festgelegt. Es ging vor allem darum, eine klarere Kommunikation zu ermöglichen und den Prozess einfacher und transparenter zu gestalten. Das hatte zum Beispiel mit zeitlichen Lücken zwischen Wahlbriefen und Beginn der Online-Wahl zu tun, die zukünftig vermieden werden können. Die parallele Brief- und Online-Wahl hatte 2021 auch zu schwieriger verständlichen Begriffen und Unterlagen geführt. Es ging also vor allem um Vereinfachung und besseres Verständnis. Natürlich spielte irgendwann auch der Gedanke eine Rolle, die Wahl selbst nachhaltiger und mit weniger Verbrauch von Papierressourcen zu gestalten. Der äußerst geringe Anteil an abgegebenen Briefwahlstimmen beim letzten Mal hatte doch zu einigen nicht benötigten Papierstapeln geführt.

Wie wollen Sie die Mitglieder, die weniger internetaffin sind, einbeziehen?
Die Wahlmöglichkeit muss für alle gleichermaßen bestehen! Dieser demokratische Grundsatz hat eine große Rolle in der Diskussion gespielt. Im Ergebnis wird während des gesamten Wahlzeitraums in den Geschäftsräumen der Architektenkammer Berlin eine Art „Wahlkabine“ eingerichtet, um an einem bereitstehenden Computer die Wahl vor Ort durchzuführen. Das wird verbunden mit einer technischen Beratung und Unterstützung zum Wahlprozess. Vor allem wird ein funktionierendes Online-System sichergestellt für Personen, die da möglicherweise auf den eigenen Geräten nicht ganz aktuell sind. Die geheime Stimmabgabe ist natürlich sichergestellt.

Erhofft man sich durch das Online-Verfahren eine höhere Wahlbeteiligung?
Ja, auf jeden Fall. Das ist aber auch kein neues Thema. Eine höhere Wahlbeteiligung stärkt letztlich alle Mitglieder – in der berufspolitischen Glaubwürdigkeit, in stärker legitimierten Entscheidungen für die Richtung, die die Kammerarbeit einschlägt und natürlich auch für das Solidaritätsgefühl des Berufsstandes. Allerdings darf man die technische Durchführung der Wahl auch nicht überschätzen. Es kommt doch vor allem auf die Inhalte an, die Kandidatinnen und Kandidaten vermitteln. Und vielleicht auch auf die Arbeit, die in den letzten Jahren geleistet wurde. Eine Wahl ist ja auch ein Feedback der Mitglieder. Damit verbinden sich auch mehrere wichtige Kommunikationsaufgaben – für diejenigen, die kandidieren, aber auch für die Architektenkammer. Beispielsweise konnten bereits 2017 die Mitglieder online auf die Profile der Kandidatinnen und Kandidaten und deren Programme zugreifen. Das wird es wieder geben. Die direkte Verbindung von Online-Wahlinformationen zur Online-Stimmabgabe werden wir 2025 aber nochmals stärken und besser kommunizieren. An den erforderlichen technischen Lösungen dafür arbeiten wir zurzeit.

Wie erhalten die Wahlberechtigten ihre Zugangsdaten für die Online-Wahl?
Jeder und jede Wahlberechtigte bekommt per Post einen Brief mit Zugangsdaten zur Online-Wahl. Das Online-Wahlsystem selbst ist ein besonders geschützter Bereich, der eine geheime und sichere Stimmabgabe gewährleistet. Ein komplexes Verschlüsselungssystem stellt sicher, dass nur wahlberechtigte Mitglieder teilnehmen und nicht mehrfach abstimmen. Ein zertifizierter Dienstleister sorgt für die technische und datenschutzrechtliche Sicherheit.

Wer kann als Kandidat oder Kandidatin antreten und wie kommt man auf die erforderlichen Listen?
Jedes Mitglied hat das Recht, zu kandidieren. Um als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt zu werden, muss man jedoch einen sogenannten Wahlvorschlag einreichen. Die Wahlordnung sieht eine „Listenwahl“ vor. Für die Aufnahme auf einen Wahlvorschlag sind zehn Unterschriften von unterstützenden Kammermitgliedern erforderlich. Das ist eigentlich keine große Hürde. In Berlin engagieren sich häufig Verbände und Berufsorganisationen für die Kammerwahlen, aber auch unabhängige Gruppen, Netzwerke oder Initiativen können solche Wahlvorschläge bilden und damit ihre Kandidatinnen und Kandidaten ins Rennen schicken.

Gibt es darüber hinaus Formalitäten, die ein Wahlvorschlag erfüllen muss?
Ja, Fristen müssen eingehalten und korrekte Angaben gemacht werden. Wahlvorschläge enthalten häufig mehrere Kandidatinnen oder Kandidaten und sind nach Fachrichtung und Beschäftigungsart geordnet. Da ist ein wenig Sorgfalt nötig, wir beraten dazu aber auch gern und beantworten alle Fragen, falls etwas nicht klar sein sollte. Auf jeden Fall müssen die vier Fachrichtungen – Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur und Innenarchitektur – und die beiden Statusgruppen: freiberuflich und angestellt bzw. beamtet klar getrennt sein. Das hat mit dem späteren Auszählungsmodus zu tun, der die demokratische Teilhabe durch Proporzregelungen für die einzelnen Statusgruppen und Fachrichtungen sicherstellt.

Es gibt etwa 10.000 Kammermitglieder in Berlin. Wie viele Kandidierende gibt es in der Regel?
Bei solchen Wahlprozessen sollte man nicht von „Regel“ sprechen. Es geht um Engagement und Initiative, da gibt es immer eine große Dynamik. Aber bei der letzten Wahl 2021 standen 26 Wahlvorschläge mit über 100 Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl.

Die letzten Jahre waren von gesellschaftlichen Themen wie Solidarität, Klimawandel und Gleichberechtigung geprägt. Sollte die Kammer diese Themen stärker in ihre Arbeit integrieren?
Dafür gibt es Wahlen. Die Mitglieder können für die Kandidatinnen und Kandidaten stimmen, die ihre Werte und Überzeugungen am besten repräsentieren und so die inhaltliche Ausrichtung der Kammer mitbestimmen. Die Vertreterversammlung reflektiert in ihrer Arbeit natürlich genau solche Themen: Was bedeutet ein geändertes gesellschaftliches und auch wirtschaftliches Umfeld für den Berufsstand? Was hat das mit der Stadtentwicklung in Berlin zu tun? Welche Leistungen sollte die Kammer für die Mitglieder entwickeln und stärken? Sind unsere eigenen Prozesse effizient und transparent? Kammerwahlen sind genau dafür da, diese Diskussionen zu ermöglichen.  

In anderen Architektenkammern können auch angehende, noch nicht eingetragene Architektinnen und Architekten kandidieren. Gibt es Überlegungen, das Wahlrecht auch für den Nachwuchs zu öffnen?
Unsere kammerinterne Diskussion dazu ist schon weiter. Ja, auch in Berlin wird wie in anderen Bundesländern eine Juniormitgliedschaft angestrebt, die dann auch mit entsprechenden Wahlrechten in Verbindung steht. Für eine Einführung ist jedoch eine Änderung des Architekten- und Baukammergesetzes nötig. Dazu sind wir seit langem im Gespräch mit unserer Aufsichtsbehörde und auf der Fachebene auch schon sehr weit. Nur für die Wahl 2025 ist eine Umsetzung leider nicht realistisch, der parlamentarische Prozess im Abgeordnetenhaus Berlin steht noch aus. Die Frage des Engagements ist jedoch nicht altersgebunden – viele junge Mitglieder prägen die Kammer bereits jetzt aktiv. Der Nachwuchs ist also auch ohne diese Option herzlich willkommen.

Auch zu lesen im Deutschen Architektenblatt, Dezember 2024, Ausgabe Ost, Regionalteil Berlin.

WAHLBEKANNTMACHUNG ZUR WAHL DER 12. VERTRETERVERSAMMLUNG

Der Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin hat am 9. Oktober 2024 folgende Wahlbekanntmachung beschlossen:

Die Wahl

zur 12. Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin findet statt in der Zeit von Dienstag, 25. März 2025, 0 Uhr, bis einschließlich Mittwoch, 30. April 2025, 15 Uhr

Der Wahlvorstand ruft alle Mitglieder der Architektenkammer Berlin auf, in der Zeit von Montag, 6. Januar 2025 bis Donnerstag, 30. Januar 2025, 16 Uhr gemäß § 2 Absatz 6 der Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin Wahlvorschläge schriftlich beim Wahlvorstand der Architektenkammer Berlin, Alte Jakobstraße 149 in 10969 Berlin-Kreuzberg, einzureichen.
Die Geschäftsstelle stellt auf Anforderung ein Muster zur Verfügung.

Das Wählerverzeichnis sowie die Wahlordnung für die Wahl zur Vertreterversammlung der Architektenkammer Berlin vom 5. April 1995 in der Fassung vom 19. September 2024 liegen in der Zeit von Dienstag, 21. Januar 2025 bis Dienstag, 25. Februar 2025, 15 Uhr zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin montags bis donnerstags in der Zeit von 10 bis 16 Uhr und freitags in der Zeit von 10 bis 15 Uhr aus.

Die Wahlvorschläge werden in der Zeit von Montag, 17. März 2025, 10 Uhr bis Mittwoch, 30. April 2025, 15 Uhr, in der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin zur Einsicht ausgelegt und über eine oder mehrere Webseiten der Architektenkammer Berlin veröffentlicht.

Die Versendung des Wahlschreibens für die Wahl erfolgt im Zeitraum 21. bis 24. März 2025.
Der letzte Zeitpunkt der Stimmabgabe ist Mittwoch, 30. April 2025 bis 15 Uhr.
Geschäftszeiten der Geschäftsstelle der Architektenkammer Berlin während der Wahlzeit sind montags bis don-nerstags 10 bis 16 Uhr und freitags von 10 bis 15 Uhr.

Der Wahlvorstand stellt das Wahlergebnis am Montag, 5. Mai 2025 ab 10 Uhr in der Geschäftsstelle in einer für Mitglieder der Architektenkammer Berlin öffentlichen Sitzung fest.

 

Berlin, 9. Oktober 2024
Der Wahlvorstand

A wie Inhalt Architektenkammer Berlin